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Rechtliche Hinweise

Risikohinweise zu Wertpapieranlagen

Die Informationen auf dieser Website ersetzen nicht die für eine Investition geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Der Wert eines von uns verwalteten Depots kann steigen und fallen. Aufgrund der Zusammensetzung sind starke Schwankungen auch in kurzen Zeiträumen nicht auszuschließen. Bei Anlagen in Wertpapieren müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Investitionen in Fremdwährungen können zu zusätzlichen Währungsverlusten führen. Das eingesetzte Kapital und die Erträge unterliegen zum Teil starken Schwankungen, sodass ein Depot bei Rückgabe oder Verkauf mehr oder weniger wert sein kann als bei Anlage. Nicht alle Anlagerisiken lassen sich durch Diversifikation, Marktanalyse und aktive Verwaltung ausschließen.

Allgemeine Risiken bei der Anlage in Finanzinstrumenten

Bei der Anlage in Finanzinstrumenten bestehen allgemeine Risiken, die für alle Anlageklassen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten gelten. Einige dieser Risiken sind im Folgenden beschrieben.

1. Konjunkturrisiko

Das Konjunkturrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die dadurch entstehen, dass der Anleger die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend bei seinen Anlageentscheidungen berücksichtigt und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Finanzanlage tätigt oder Finanzinstrumente in einer ungünstigen Konjunkturphase hält oder nicht veräußert.

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft verläuft typischerweise in Wellen, deren Phasen in Aufschwung, Hochphase, Abschwung und Tiefphase unterteilt werden können. Diese konjunkturellen Zyklen und die oft damit verbundenen Interventionen von Regierungen und Zentralbanken können mehrere Jahre oder Jahrzehnte andauern und einen bedeutenden Einfluss auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen haben. Konjunkturell ungünstige Phasen können eine Finanzanlage langfristig beeinträchtigen. Veränderungen der wirtschaftlichen Aktivität wirken sich zum Beispiel auf die Kursentwicklung von Wertpapieren aus: Die Kurse schwanken etwa im Rhythmus der konjunkturellen Auf- und Abschwungphasen. Anlageformen, die in bestimmten Konjunkturphasen empfehlenswert sind und Gewinne erwarten lassen, können in einer anderen Phase weniger geeignet sein und Verluste bringen.

2. Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko bezeichnet die Gefahr, durch Geldentwertung einen Vermögensschaden zu erleiden. Ist die Inflation, also der Anstieg der Preise für Waren und Dienstleistungen, höher als die nominale Verzinsung einer Geldanlage, ergibt sich ein Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Man spricht dann von negativen Realzinsen. Die Realverzinsung kann als Orientierung für einen möglichen Kaufkraftverlust dienen. Beträgt die Nominalverzinsung einer Geldanlage über einen bestimmten Zeitraum 4 % und liegt die Inflation in diesem Zeitraum bei 2 %, ergibt sich eine Realverzinsung von +2 % pro Jahr. Bei einer Inflation von 5 % betrüge die Realverzinsung nur noch −1 %, was einem Kaufkraftverlust von 1 % pro Jahr entspräche.

3. Länderrisiko

Ein ausländischer Staat kann Einfluss auf den Kapitalverkehr und die Transferfähigkeit seiner Währung nehmen. Ist ein in diesem Staat ansässiger Schuldner deshalb trotz eigener Zahlungsfähigkeit nicht in der Lage, eine Verpflichtung (fristgerecht) zu erfüllen, spricht man von einem Länder- oder Transferrisiko. Der Anleger kann dadurch einen Vermögensschaden erleiden. Gründe für eine Einflussnahme auf die Finanzmärkte oder für Transferbeschränkungen können zum Beispiel Devisenmangel, politische und soziale Ereignisse wie Regierungswechsel, Streiks oder außenpolitische Konflikte sein.

4. Währungsrisiko

Bei Anlagen, die in einer anderen Währung als der Heimatwährung des Anlegers notieren, hängt der erzielte Ertrag nicht nur vom nominalen Ertrag der Anlage in der Fremdwährung ab, sondern auch von der Entwicklung des Wechselkurses zur Heimatwährung. Den Devisenkurs eines Landes beeinflussen langfristige Faktoren wie Inflationstrends, mittelfristige Faktoren wie Handels- und Leistungsbilanzzahlen und kurzfristige Faktoren wie aktuelle Marktmeinungen oder politische Konflikte. Wird die Fremdwährung gegenüber der Heimatwährung abgewertet, kann ein Vermögensschaden entstehen. Der Verlust durch die Abwertung kann die sonst erzielte Rendite deutlich übersteigen und bis zum Gesamtverlust führen. Umgekehrt kann eine Abwertung der Heimatwährung für den Anleger vorteilhaft sein.

5. Volatilität

Die Kurse von Finanzinstrumenten schwanken im Zeitverlauf. Das Maß dieser Schwankungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums heißt Volatilität. Sie wird anhand historischer Daten mit statistischen Verfahren berechnet. Je höher die Volatilität eines Finanzinstruments, desto stärker schlägt der Kurs nach oben und unten aus. Eine Anlage in Finanzinstrumente mit hoher Volatilität ist riskanter, da sie ein höheres Verlustpotenzial hat.

6. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, Wertpapiere nicht jederzeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können. Angebot und Nachfrage eines Marktes sind entscheidend für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Liegen nur wenige und stark unterschiedliche Aufträge für ein Wertpapier vor, gilt der Markt als illiquide. Kauf- oder Verkaufsaufträge lassen sich dann nicht sofort, nur teilweise oder nur zu ungünstigen Bedingungen ausführen. Ein durchschnittlich großer Verkaufsauftrag führt in diesem Fall häufig zu spürbaren Kursschwankungen oder kann nur zu einem deutlich niedrigeren Kurs ausgeführt werden.

7. Kostenrisiko

Beim Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten fallen neben dem Preis des Finanzinstruments Nebenkosten an. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen: Kosten, die unmittelbar mit dem Kauf verbunden sind, etwa Transaktionskosten und Provisionen, die Kreditinstitute an die Kunden weitergeben; Folgekosten wie Depotführungskosten; laufende Kosten wie Verwaltungsgebühren bei Investmentfondsanteilen. Die Höhe der Nebenkosten beeinflusst unmittelbar die erzielbare Rendite. Je höher die Nebenkosten, desto höher muss die Rendite sein, um sie zu decken.

8. Bonitätsrisiko

Das Bonitätsrisiko ist die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Schuldners, also einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit, Zins- und Tilgungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen. Andere Bezeichnungen sind Schuldner- oder Emittentenrisiko. Die Bonität eines Emittenten kann sich während der Laufzeit einer Anleihe durch gesamtwirtschaftliche oder unternehmensspezifische Entwicklungen ändern, etwa durch konjunkturelle Veränderungen, Ursachen in einzelnen Unternehmen, Branchen und Ländern oder politische Entwicklungen.

9. Zinsänderungsrisiko und Kursrisiko

Das Zinsänderungsrisiko ist eines der zentralen Risiken festverzinslicher Wertpapiere. Es ergibt sich aus der Ungewissheit über die künftige Entwicklung des Marktzinsniveaus. Steigende Kapitalmarktzinsen führen bei gleichbleibendem Zinskupon in der Regel zu Kursverlusten des Wertpapiers, fallende Zinsen bewirken das Gegenteil.

10. Steuerliche Risiken

Erträge aus Finanzanlagen sind für den Anleger in der Regel steuer- oder abgabenpflichtig. Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge können die Steuer- und Abgabenlast verändern. Bei Anlagen im Ausland kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Steuern und Abgaben mindern die tatsächlich erzielbare Rendite. Außerdem können steuerpolitische Entscheidungen die Kursentwicklung der Kapitalmärkte insgesamt positiv oder negativ beeinflussen.

11. Risiko kreditfinanzierter Finanzanlagen

Anleger können durch Kreditaufnahme oder Beleihung ihrer Finanzinstrumente zusätzliche Mittel für die Geldanlage erhalten, um den Anlagebetrag zu erhöhen. Dadurch entsteht eine Hebelwirkung, die das Risiko deutlich steigern kann. Sie verstärkt sich noch, wenn das kreditfinanzierte Finanzinstrument selbst eine Hebelwirkung hat, etwa bei Options- oder Termingeschäften. Fällt der Wert des Finanzinstruments, können Nachschusspflichten aus der Beleihung oder Zins- und Tilgungsforderungen unter Umständen nicht mehr bedient werden, und der Anleger muss Finanzinstrumente ganz oder teilweise verkaufen. Anleger sollten für Finanzanlagen nur frei verfügbares Kapital einsetzen, das sie nicht für die Lebensführung und laufende Verbindlichkeiten benötigen. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, Kredit und Zinsen aus den Erträgen der Anlage zu tilgen, sondern sicherstellen, dass sie beides auch bei Verlusten bis hin zum Totalverlust bestreiten können.

12. Risiko fehlerhafter Informationen

Zutreffende Informationen sind die Grundlage erfolgreicher Anlageentscheidungen. Fehlende, unvollständige oder falsche Informationen sowie fehlerhafte oder verspätete Übermittlung können zu Fehlentscheidungen führen. Es kann daher angemessen sein, sich nicht auf eine einzelne Informationsquelle zu verlassen, sondern weitere Informationen einzuholen.

13. Übermittlungsrisiko

Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten müssen bestimmte Angaben enthalten, damit der Anleger einen Anspruch auf Ausführung erlangt und Missverständnisse vermieden werden. Dazu gehören insbesondere die Anweisung zu Kauf oder Verkauf, die Stückzahl oder der Nominalbetrag und die genaue Bezeichnung des Finanzinstruments.

14. Risiko der Eigenverwahrung von Wertpapieren

Die Eigenverwahrung von Wertpapieren birgt das Risiko, dass die Urkunden verloren gehen, etwa durch Brand oder Diebstahl. Die Neubeschaffung kann zeitaufwendig und teuer sein. Anleger, die ihre Wertpapiere selbst verwahren, riskieren zudem, Fristen und Termine zu versäumen, sodass bestimmte Rechte erst verspätet oder gar nicht mehr geltend gemacht werden können.

15. Risiko der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland

Im Ausland erworbene Wertpapiere werden meist von einem durch die depotführende Bank ausgewählten Dritten im Ausland verwahrt. Das kann zu höheren Kosten, längeren Lieferfristen und Unwägbarkeiten durch ausländische Rechtsordnungen führen. Insbesondere bei einem Insolvenzverfahren oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den ausländischen Verwahrer kann der Zugriff auf die Wertpapiere eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

16. Risiken der Finanzportfolioverwaltung

Bei der Finanzportfolioverwaltung erhält der Vermögensverwalter vom Kunden die Befugnis, Anlageentscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen, wenn er sie für die Verwaltung des Kundenvermögens für zweckmäßig hält. Er kann Anlageentscheidungen also ausführen, ohne den Kunden vorher zu informieren oder Weisungen einzuholen. Auch die Vermögensverwaltung ist mit Risiken für die Vermögenssituation des Kunden verbunden. Obwohl der Vermögensverwalter verpflichtet ist, stets im besten Interesse des Kunden zu handeln, kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Darüber hinaus kann der Vermögensverwalter auch vorsätzlich nicht im besten Interesse des Kunden handeln. Schließlich können Verluste auch ohne Pflichtverletzung allein durch die allgemeine Marktentwicklung entstehen; eine bestimmte Wertentwicklung kann der Vermögensverwalter nicht garantieren. Bitte beachten Sie zu den Risiken einer Vermögensverwaltung durch die Impaktiva AG auch unsere Kundeninformationen.

Angaben nach der Offenlegungsverordnung

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 und OffenlegungsVO) sind wir zu den folgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften leisten, mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung, nicht aber im beratungsfreien Geschäft, erfragen wir deren Vorstellungen und Wünsche und setzen diese um.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen oder eine schlechte Unternehmensführung können sich in mehrfacher Hinsicht negativ auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden auswirken. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich solche Risiken nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu begrenzen.

Zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und möglichst auszuschließen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien können wir Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte ausrichten. Dazu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Geeignete Anlagen können wir zum einen identifizieren, indem wir in Investmentfonds investieren oder solche empfehlen, deren Anlagepolitik bereits einen anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken enthält. Zum anderen können wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung und für Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die internen Organisationsrichtlinien ein. Deren Beachtung ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht unsere Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1a OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 OffenlegungsVO) sind wir zu den folgenden Angaben verpflichtet: Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (zum Beispiel Klima, Wasser, Artenvielfalt) sowie auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, solche Auswirkungen bei unseren Anlageentscheidungen und Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Weise wir bei unseren Investitionsentscheidungen und Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Website zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1b OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5b OffenlegungsVO).

Wir erklären ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften zu leisten, mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Veröffentlicht im März 2021

Mitwirkungspolitik nach § 134b AktG

Die Impaktiva AG, nachstehend „Institut“, ist Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und unterliegt den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG. Sie hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es besucht keine Hauptversammlungen, übt keine Stimmrechte für Kunden aus, nimmt Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis und kommuniziert weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv. Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:

  • Das Institut übt keine Aktionärsrechte im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft beruhen. Insbesondere werden keine Rechte im Zusammenhang mit Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60 ff. AktG sowie Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad-hoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen oder Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Treten Interessenkonflikte im Sinne des § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG auf, werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit ihnen abgestimmt.

Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt. Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne des § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind wir verpflichtet, der Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen erläutern auch, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit bei diesen Dienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einfachen Zugang zu unseren Dienstleistungen haben, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die Informationen überschreiten das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nicht. Das bedeutet, dass die wichtigsten Inhalte auch komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden können.

Finanzportfolioverwaltung

Die umgangssprachliche „Vermögensverwaltung“ heißt in den gesetzlichen Vorschriften „Finanzportfolioverwaltung“. Für diese Dienstleistung geben wir die folgenden Informationen und verwenden dabei den Begriff „Vermögensverwaltung“.

Allgemeine Beschreibung

Bei einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.

Für die Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wertpapierdepot ein Verrechnungskonto. Darauf sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Erlöse aus Verkäufen und Erträge aus der Vermögensverwaltung werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, Kosten werden ihm belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es eines oder mehrere in Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten führt nicht unser Haus, sondern eine Bank. Sie bilden zusammen das sogenannte Portfolio.

Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?

Von unabhängiger Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögensverwalter nicht von den Produkten und Dienstleistungen einer Bank oder Versicherung abhängig ist. Die Auswahl der Anlagen soll möglichst frei von Verkaufsinteressen von Banken oder Versicherungen erfolgen.

Was sind Finanzinstrumente?

Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von Finanzinstrumenten. Dazu gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
  • Anteile an Investmentfonds,
  • Derivate.

Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.

Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung

Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu ermitteln wir zu Beginn anhand eines Fragebogens einige persönliche Daten und Ihre Wünsche, das sogenannte Anlegerprofil:

  • Ihre finanziellen Verhältnisse: Wie hoch sind Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen, Ihre laufenden Ausgaben und sonstigen Belastungen, und welcher Betrag steht Ihnen zur Anlage zur Verfügung?
  • Ihre Anlageziele: Was wollen Sie mit der Anlage erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersvorsorge.
  • Ihr Anlagehorizont: Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Wann benötigen Sie es wieder?
  • Ihre Risikobereitschaft: Welche Wertschwankungen oder Verluste sind Sie bereit hinzunehmen?
  • Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen: Sollen ökologische oder soziale Kriterien berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Ausschluss bestimmter Wirtschaftsbereiche oder die Förderung bestimmter Umwelt- oder Sozialziele?
  • Ihre Kenntnisse und Erfahrungen: Wie gut kennen Sie die Risiken von Vermögensanlagen?

Auf dieser Grundlage empfehlen wir Ihnen geeignete Anlagerichtlinien. Sie müssen Ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechen, sind Bestandteil des Vermögensverwaltungsvertrags und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.

Für unsere Tätigkeit benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Sie berechtigt uns nur dazu, Käufe und Verkäufe in Ihrem Wertpapierdepot bei der Bank zu veranlassen. Die Vollmacht schließt aus, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder sonstige Konten übertragen.

Vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten. Im Vertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt. Nach Vertragsabschluss, Eröffnung des Wertpapierdepots mit Verrechnungskonto und Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt kaufen und verkaufen wir selbstständig Finanzinstrumente für Sie und berücksichtigen dabei die vereinbarten Anlagerichtlinien.

Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung

Sie erhalten von uns regelmäßig Berichte über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sie sich auf einen zurückliegenden Berichtszeitraum von drei Monaten. Einige Angaben beziehen sich auf einen Stichtag, meist den letzten Geschäftstag des Berichtszeitraums. Die Berichte können enthalten:

  • Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios am Stichtag,
  • Wertentwicklung Ihres Portfolios und, sofern vereinbart, einer Vergleichsgröße (zum Beispiel eines Index) im Berichtszeitraum,
  • Gebühren und Kosten der Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum,
  • Kontostand Ihres Verrechnungskontos zu Beginn und Ende des Berichtszeitraums,
  • eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen,
  • einzelne Käufe und Verkäufe, sofern Sie darüber keine regelmäßigen Informationen der Depotbank erhalten,
  • eine Geeignetheitserklärung, wie die Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.

Über Zusammensetzung und Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr. Wir informieren Sie außerdem, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn der anfängliche Wert Ihres Portfolios im Berichtszeitraum um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Gesetzlich vorgegeben sind 10 %. Danach erhalten Sie jedes Mal erneut eine Verlustmitteilung, wenn der anfängliche Wert im Berichtszeitraum um weitere 10 % gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.

Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung

Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (zum Beispiel per E-Mail), nicht mündlich. Wir selbst können den Vertrag nur unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Frist kündigen.

Zu den Kosten der Vermögensverwaltung

Über die Kosten erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des verwalteten Volumens (fixe Vergütung). Zusätzlich kann eine variable Vergütung anfallen. Sie richtet sich nach der Wertentwicklung des Portfolios im Berechnungszeitraum und wird nur erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der Wertveränderung oberhalb dieser Mindestwertentwicklung wird die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz berechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen zuvor ausgeglichen sein. Die Prozentsätze und weitere Abrechnungsdetails werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.

Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten stellt die Bank zusätzlich in Rechnung. Das gilt auch für Kosten beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Statt diese Kosten einzeln zu berechnen, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sogenannte All-in-Fee).

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen geschlossen wurde, sondern zum Beispiel über das Internet oder am Telefon. Sie können ihn dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit allen Einzelheiten. Die Frist beginnt erst, wenn der Vertrag geschlossen ist und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.

Hinweis: Auch wenn Sie den Vertrag widerrufen, bleiben die für Sie gekauften oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Die bis zum Widerruf veranlassten Käufe und Verkäufe werden nicht rückgängig gemacht.

Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

1. Barrierefreiheit dieser Information. Diese Informationen stellen wir Ihnen auf verschiedenen Wegen zur Verfügung: als Ausdruck in unseren Geschäftsräumen, durch Vorlesen durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auf dieser Website. Die Inhalte sind in verständlicher Sprache formuliert und überschreiten das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nicht. Das gilt nicht für den Vertrag und die dazugehörigen vorvertraglichen Informationen. Die Informationen sind mit gut lesbarer Schrift, ausreichendem Zeilenabstand, begrenzter Zeilenlänge und klarer Gliederung durch Zwischenüberschriften gestaltet.

2. Barrierefreiheit unserer Website. Die Inhalte unserer Website folgen den allgemeinen Grundsätzen barrierefreier Webinhalte:

  • Wahrnehmbarkeit: Zu Bildern und Grafiken gibt es erklärende Alternativtexte.
  • Bedienbarkeit: Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Verständlichkeit: Wir gestalten die Inhalte lesbar und möglichst in einfacher Sprache.
  • Robustheit: Die Inhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel, etwa mit Programmen zum Vorlesen, zum Vergrößern von Texten oder zur Umwandlung von Sprache in Text.

3. Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung.

3.1 Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags in Textform: Der Vertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente stellen wir in der Regel in Textform zur Verfügung. Enthalten sie grafische Darstellungen, sind Beschreibungen beigefügt. Alle Dokumente können vorgelesen und ausführlich erläutert werden. Nach Vertragsabschluss erfolgt die Vermögensverwaltung grundsätzlich ohne weitere persönliche Kommunikation; wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.

3.2 Digitaler Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags: Der Vertrag kann auch elektronisch über ein digitales Programm auf einem Computer, Tablet oder ähnlichem Gerät geschlossen werden („digitales Onboarding“). Der Ablauf entspricht dem unter Ziffer 3.1 beschriebenen, die Schritte bis zum Vertragsschluss werden jedoch elektronisch durchlaufen:

  • Registrierung auf der Online-Plattform.
  • Fragebogen zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Angaben zu finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen, Risikobereitschaft sowie Kenntnissen und Erfahrungen im Wertpapierbereich. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen geeignete Anlagerichtlinien anzubieten.
  • Vorschlag geeigneter Anlagerichtlinien auf Basis Ihrer Angaben.
  • Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anlagerichtlinien unterzeichnen Sie den Vertrag und alle weiteren Dokumente elektronisch über ein zertifiziertes Verfahren. Davor oder danach erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung per Video-Ident, eID (elektronischer Personalausweis) oder direkt durch den Berater.
  • Depoteröffnung und Beginn der Vermögensverwaltung: Bei der Depotbank wird digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern noch keines besteht. Danach setzen wir Ihre Anlagerichtlinien um, grundsätzlich ohne weitere persönliche Kommunikation.

Sie können den digitalen Ablauf jederzeit unterbrechen und auf einem anderen Gerät ohne Datenverlust fortsetzen. In der Regel begleitet Sie ein Mitarbeiter durch den gesamten Prozess, erläutert alle Einzelheiten und beantwortet Ihre Fragen. Die abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den Barrierefreiheitsanforderungen. Bei Bedarf können sie vorgelesen und erklärt werden.

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen ist:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
www.mlbf-barrierefrei.de

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